Nach Einführung der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung will Rasch in seinen Verfahren auf die dadurch gespeicherten Daten zurückgreifen.
Passt schon, kaum sind Daten da, wecken diese Begehrlichkeiten. Und weiter geht das unnötige Katz- und Mausspiel…
Ähnlichkeiten mit anderen existierenden Artikeln sind rein zufällig:
Bestätigung der CC-Lizenzen durch spanisches Berufungsgericht |
Also so sicher nicht |
Alles nur noch schnell… |
Toleranz |
Sperrfrist |
Garageband mit neuen Features |
Titten |
Ich hör grad die Korken knallen… |
The Search ‘Saturnine Songs’ |
Ich geh mich dann mal einbuddeln… |

4 Meinungen ↓
Die ganze Story ist schon ein Witz für einen sich-so-bezeichneten Rechtsstaat. Beim ersten Mal blieb mir echt die Spucke weg…
Dass die gesammelten Daten gern auch für andere Zwecke verwendet werden sollen, war von Beginn an klar. Wer daran glaubte, dass diese nur für die Terrorismusfahndung genutzt werden würden, wird sich spätestens Weihnachten ziemlich wundern… wenn nämlich der Weihnachtsmann keine Geschenke bringt.
Naja, es war ja bisher *das* Argument schlechthin, es würde ja nur dazu dienen, um schwere Straftaten aufzuklären. Und auch wenn ich sicherlich kein Freund allzu üppigem Filesharings bin, hab ich dann bei solchen Dingen ein mehr als nur mieses Gefühl. Schon die Tatsache, daß ein beschlagnahmter Rechner an die gegenerischen Anwälte gelangt, ist für sich schon ein starkes Stück. Allerdings dürfte damit dieser Beweis keiner mehr sein…
Was soll kein Beweis mehr sein? Der übergebene Rechner?
Wenn überhaupt dann nur in einem Strafverfahren. Im Zivilverfahren ist das was anderes.
Wieso, gilt im Zivilverfahren nicht auch, daß ja dadurch möglich gewesen ist, daß der Rechner dahingehend manipuliert wurde, um Beweise zu schaffen? Es also möglich wäre, das Gutachten anzufechten?