Die Einigung zwischen GEMA und YouTube

Wirft zumindest bei den Kollegen in der Schweiz einige Fragen auf. Und auch ich war etwas verwundert über die sehr pauschal gehaltene Pressemitteilung, daß nun das gesamte Reportaire der GEMA auch Youtube-Nutzern zur Verfügung steht. Denn laut Eigenaussagen beansprucht die GEMA ja das komplette Weltreportaire und ich wage schlicht zu bezweifeln, das jeder Textdichter der Welt damit einverstanden ist, seine Werke in Hobbyvideos wiederzufinden.

Schon seltsam, was da so vereinbart wird…

Ähnlichkeiten mit anderen existierenden Artikeln sind rein zufällig:
Creative Commons vs GEMA | Das mit dem Aussterben der Deutschen… | Neil Leyton: Blacklight Skies | Lowtus: Seele zu verkaufen | CD-Qualität? | Urheber- oder Leistungsschutzrechte? | Aus Worst Nightmares… | Folge Mir… | Bestätigung der CC-Lizenzen durch spanisches Berufungsgericht | Experiment gelungen - Labels tot? |

11 Meinungen ↓

#1 Thomas am 12.11.2007 gegen 21:21

Ich erinnere da nur an den letzten Bundestagswahlkampf, wo die CDU den Rolling-Stones-Klassiker “Angie” benutzt hat. (Frag nicht!) Und dafür eben nur die Gema fragen musste, die Rolling Stones haben dazu nichts zu melden.

#2 Falk am 12.11.2007 gegen 21:33

Mal ab davon, daß ich es bei diesen Nutzungsarten eh schwer finde, eine vernünftige Basis mit der GEMA zu erarbeiten. Im Fall der Rolling Stones dürfte das ja auch soweit okay sein, über diverse Verlagsgeschichten etc. Das mag in dem speziellen Fall gelten, aber doch sicherlich nicht für alle Werke. Und schon gar nicht, wenn es keinen Vertrag zwischen Urheber und Verwerter bzgl. dieser Verwertungsform gibt. Da liegt noch einiges im Argen. Youtube mag damit auf der sicheren Seite sein, die User allerdings noch lange nicht.

#3 Kamuflaro am 13.11.2007 gegen 15:35

Die User waren noch nie auf der sicheren Seite.
Das Weltrepertoire ist vermutlich das Repertoire der GEMA und nicht die Gesamtheit aller Musik auf diesem Planeten.
Die SUISA hat bei uns nichts zu melden oder? Die sollen sich bei der GEMA beschweren, wenn wir eine Zusicherung von denen haben. :)

#4 musikdieb.de » Was hat Youtube der Gema gezahlt? am 13.11.2007 gegen 17:59

[...] diesen Deal trotz der Vorteile für den Nutzer erstmal für mehr als fragwürdig. Und da bin ich nicht alleine. Demnächst sicher mehr dazu. [...]

#5 Falk am 13.11.2007 gegen 18:30

wenn wir eine Zusicherung von denen haben

Auf Zusicherungen der GEMA würd ich keinen Cent wetten. Vor allem dann eben nicht, wenn bestimmte Nutzungsformen in anderen Ländern nicht pauschal geklärt werden können. Dann kackt dich DJ Bobo auch hier in Deutschland an, wenns sein muss. Und sich dann auf die Regelung berufen? Ich würds nicht riskieren…

#6 Falk am 14.11.2007 gegen 00:32

Beispiel: Hätten das Baby oder dessen Eltern „Let’s go Crazy“ in dem genannten Heimvideo selbst gesungen, wäre der Upload von der GEMA-Zustimmung umfassend legitimiert worden. Da hier aber – wie es meist der Fall ist – eine Aufnahme von Prince abgespielt wurde, war die Nutzung trotz GEMA-Erlaubnis rechtswidrig. Denn für den Upload einer Musikaufnahme (gleich, ob als Musikdatei oder in einem Video) genügt die Lizenzierung durch die GEMA nicht. Denn neben den Urheberrechten für Text und Komposition haben die ausübenden Künstler, also Interpreten und Musiker, und die Tonträgerhersteller die so genannten Leistungsschutzrechte. Diese Rechte nimmt die GEMA nicht wahr. Sie liegen entweder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) oder (in der Regel) bei den Plattenfirmen.

Quelle

#7 Tuffy am 14.11.2007 gegen 11:39

Ergo: CC lizensierte Musik benutzen!

#8 Falk am 14.11.2007 gegen 11:50

Nein, denn auch da kann es durchaus vorkommen, daß diese Lizenz zu unrecht vergeben wurde. Es bleibt dir im normalen Umgang eigentlich nichts anderes übrig, als den Urheber selbst zu fragen ;)

#9 Joaquin am 14.11.2007 gegen 12:58

Ja, das Urheberrecht ist mit all seinen Facetten, alles andere als Leicht.

#10 noise-generator am 14.11.2007 gegen 21:40

Also wenn schon die Musikindustrie, die GEMA und was weis ich noch wer nicht Vernuft walten lassen geht es nur mit einer Nichtigkeitsklausel.

Wenn jemand ein Video mit der Musik von irgendwem untermalt ist das normalerweise Reklame. Ok ich hätte natürlich auch nicht gerne das irgendwelche Nazi-Zombies was von mir verbraten aber das ist wieder was anderes.

#11 Falk am 14.11.2007 gegen 22:00

Das Nazi-Argument hab ich anderwo auch schonmal gelesen. Seis drum, Freiheit heißt nunmal auch, mit manchen Dingen nicht leben zu können. Und wenn solch ein Video gegen Gesetze verstoßen würde, dann müsste es sowieso entfernt werden. Ich mag allerdings bei solchen Diskussionen nie irgendwelche Extrembeispiele, sondern den normalen Anwendungsfall. Und der wäre für mich, daß eine Klage gegen ein Video, welches Musik nutzt, schlicht ins Leere laufen sollte. Denn eine einfache Lizensierung wird schließlich im Gegenzug auch nicht angeboten und somit steht das Urheberrecht mal wieder der Kultur und deren Entwicklung im Wege…