Wenn ich in Zukunft die Nutzungszahlen beispielsweise von Radio NRW nehme und feststelle, dass ein Internet-Radio nur knapp dahinter liegt, kann ich doch nicht Radio NRW lizenzieren und dem Medienrecht unterstellen, und der Internet-Anbieter sagt: April, April, ich bin im Netz - und bleibt damit unberührbar.
So NRW-Medienpfeifewächter Norbert Schneider in einem Interview.1
Meine Antwort dazu: Doch kann man und da könnt ihr Pfeifen Euch noch so sehr winden und versuchen unbeliebte und unpopuläre Inhalte auszuschliessen. Erst der Bürgerfunk und als Nächstes dann Webradios. Ihr tickt ja wohl mal völlig neben der Spur.
Könnte man nicht solchen Leuten verbieten, solchen geistigen Dünnschiss abzusondern?
- Und als nächstes legen wir dann fest, dass im Internet jugendgefährdende Inhalte erst ab 23 Uhr verfügbar sein dürfen. Und wenn man sich im Rundfunk und Fernsehen anschaut, wohin deren Regulierung führt, grauts mir nicht nur davor, dass die selben Regeln auch im Netz gelten sollten. [↩]
Ähnlichkeiten mit anderen existierenden Artikeln sind rein zufällig:
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2 Meinungen ↓
Genau. Und nur fünf Minuten Werbung pro Onlinestunde. Und bei nicht-öffentlich-rechtlichen Angeboten wird man einmal die Woche gezwungen, einen Aufsatz von Alexander Kluge zu lesen.
bwahahaha
Ich sollt mir abgewöhnen, solche Kommentare zu lesen, wenn ich grad Kaffee trinke. Wär fast wieder eine Tastatur draufgegangen eben :D