Eine Eingrenzung des Sendeprivilegs auf den traditionellen Hörfunk: “Die Begrenzung der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf einen reinen Vergütungsanspruch ist für neue Übertragungsformen wie Near-On-Demand-Dienste und Internet-Radio wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Erstverwertung nicht hinnehmbar”, heißt es in der Stellungnahme der Phonoverbände zum Referentenentwurf.
(Nachtrag: Den Urheber dieser geballten Ladung Unfugs sieht man hier: http://www.mediabiz.de/)
Und ich fordere die konsequente Bestrafung solcher mehr als dummen Aussagen. Ihr handelt im Sinne der Künstler? Wer das JETZT noch glaubt, soll weiter Bildzeitung lesen…
Ihr könnt mich mal - ihr feinen Herren der Phonoverbände, ich lass mir sicherlich von Euch nicht das Recht entziehen, ein Internetradio zu betreiben.
F*** you!
Anm.: Für die Erstverwertung ist darkerradio bei der GEMA lizensiert!
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